Weitere Informationen:
5. Soziale Absicherung
Wehrdienstleistende sind während der Ableistung des Wehrdienstes sozial abgesichert (z.B. durch die Weiterzahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, durch einen Arbeitsplatzschutz, Beschädigtenversorgung, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung, Unterhaltssicherung und Wohngeld).
Weitere Informationen zu den folgenden Themen erhalten Sie in den entsprechenden Unterkapiteln.
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsplatzschutz
- Beschädigtenversorgung
- Kindergeld und Waisenrente
- Kranken-/Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unterhaltssicherung